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Ihr umfassender Leitfaden zum Immobilienkaufvertrag in ÖsterreichRechtsanwalt Mag. Walter Pirker 1010 Wien

Der Kauf einer Immobilie ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben vieler Menschen. Um diesen Prozess reibungslos und rechtssicher zu gestalten, ist der Immobilienkaufvertrag das zentrale Dokument, das den Übergang von Eigentum vom Verkäufer zum Käufer regelt. Doch was genau ist ein "verbücherungsfähiger" Immobilienkaufvertrag und welche Bestandteile sind für seine Wirksamkeit in Österreich essenziell?

Was ist ein Immobilienkaufvertrag?

Ein Immobilienkaufvertrag ist eine schriftliche Urkunde in der alle Details und Bedingungen des Kaufs einer Immobilie zwischen Verkäufer und Käufer festlegt werden. In Österreich muss dieser Vertrag notariell beglaubigt werden, damit eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen kann.

Wichtige Bestandteile eines Immobilienkaufvertrages

Für einen Immobilienkaufvertrag sind folgende Elemente unerlässlich:

  • Daten: Die Namen aller beteiligten Parteien sowie eine genaue Beschreibung der Liegenschaft durch Einfügung eines aktuellen Auszugs aus dem Grundbuch.
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Der vereinbarte Gesamtpreis, Gebühren und Steuern, Details zu Anzahlungen, zum Treuhanderlag und die Fälligkeiten aller Zahlungen.
  • Übergabe: Der Zeitpunkt und Bedingungen, unter denen Lasten und Nutzen der Liegenschaft an den Käuferübergehen.
  • Gewährleistung und Haftung:
  • Gewährleistung: Der Verkäufer garantiert dem Käufer im Immobilienkaufvertrag, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln ist. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Sachmängel, die die vereinbarte Beschaffenheit der Immobilie beeinträchtigen oder von der vereinbarten Beschaffenheit abweichen. Der Käufer hat bei Vorliegen von Mängeln bestimmte Rechte, wie etwa das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises oder im Extremfall Rücktritt vom Vertrag.

  • Haftung: Neben der Gewährleistung haftet der Verkäufer auch für Schäden, die durch arglistiges Verschweigen von Mängeln oder durch Verletzung von Informationspflichten entstehen. Das bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer alle ihm bekannten Mängel der Immobilie mitzuteilen. Versäumt er dies und erleidet der Käufer infolge eines versteckten Mangels eines Schadens, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen.

  • Aufsandungserklärung: Die ausdrückliche Erklärung einer Person, ihr Eigentum an einer Immobilie auf einen anderen zu übertragen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Grundbuchverfahrens und dient dazu, dass die Änderungen im Grundbuch eintragen werden darf.

Die Rolle des Rechtsanwalts

In Österreich spielt der Rechtsanwalt als Vertragserrichter und Treuhänder eine zentrale Rolle beim Immobilienkaufvertrag, indem er als Treuhänder sicherstellt, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt berücksichtigt und durchgeführt werden. Der Anwalt eröffnet für jede Immobilientransaktion ein eigenes Treuhandkonto, er prüft die Zahlungseingänge, er führt die Selbstberechnung der Gebühren und Steuern durch und sorgt für deren fristgerechte Entrichtung, er veranlasst auch die Auszahlung des Kaufpreises. Damit ist sichergestellt, dass die Auszahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen die Grundbuchseintragung erfolgt und dass alle Zahlungen des Rechtsgeschäfts sowie alle erforderlichen Eintragungen in das Grundbuch ausschließlich gemäß den schriftlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer erfolgen.

Der Ablauf der Vertragserrichtung

Alles beginnt mit einer Erstberatung, in der die Bedürfnisse und Ziele des Klienten erfasst werden. Darauf folgt die Erstellung eines individuellen Vertragsentwurfs, der sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Die notarielle Beurkundung des Vertrags und die Eintragung im Grundbuch sind die letzten Schritte, die die Eigentumsübertragung bewirken.

Prüfung eines bestehenden Immobilienkaufvertrages

Die Prüfung eines bestehenden Vertrags umfasst die Vollständigkeitsprüfung, die Überprüfung der Rechtskonformität, die Risikobewertung sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen für notwendige Änderungen oder Ergänzungen.

Zusätzliche Leistungen

Manchmal kann eine Nachbetreuung nach Abschluss des schriftlichen Kaufvertrags bzw. auch nach der Grundbuchseintragung erforderlich sein. Zumeist lassen sich derartige Nachträge und/oder Änderungen ohne Streit außergerichtlich lösen.

Indem Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt in den Prozess des Immobilienkaufs einbeziehen, stellen Sie sicher, dass dieser wichtige Lebensabschnitt mit der größtmöglichen Sicherheit und im besten Interesse aller Beteiligten abgewickelt wird.

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