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Anwalt für Obsorge in Wien – Ihr Rechtsanwalt mit langjähriger Expertise

Ich unterstütze Sie bei der Beratung und Vertretung in Gerichtsverfahren.

Möchten Sie die alleinige Obsorge für Ihr Kind erhalten, weil Sie der Ansicht sind, dass Ihr ehemaliger Partner oder Ihre ehemalige Partnerin die Fürsorgepflicht verletzt? Ich bin für Sie da und biete Ihnen umfassende Rechtsberatung und kompetente Vertretung vor Gericht.

Was ist gemeinsame Obsorge?

Im Falle einer Scheidung haben beide Elternteile in der Regel die gemeinsame Obsorge für ihre Kinder. Das bedeutet, dass sie sich in gleichem Maße um den Nachwuchs kümmern und wichtige Entscheidungen zusammen treffen. Verheiratete Eltern erhalten die gemeinsame Obsorge automatisch mit der Geburt des Kindes, unverheiratete Eltern müssen einen Antrag auf gemeinsame Obsorge stellen.

Was ist das alleinige Obsorge?

Die gemeinsame Obsorge beider Eltern wird mitleiweile von Gerichten und Behörden als Normalfall angesehen.

In bestimmten Fällen kann aber ein Elternteil die alleinige Obsorge beantragen, wenn das Wohl des Kindes durch den anderen Elternteil gefährdet wird.

Beispiele hierfür sind: Vernachlässigung, unzureichende Betreuung, Alkoholkonsum, Drogen- und Medikamentenmissbrauch, körperliche Misshandlungen und psychische Belastungen, sexuelles Fehlverhalten und Gewalt gegenüber dem anderen Elternteil.

Wie können Sie alleinige Obsorge beantragen?

Um alleinige Obsorge zu beantragen, ist eine Einreichung des entsprechenden Antrags beim Familiengericht notwendig. Sollte der andere Elternteil nicht bereit sein, Obsorge abzugeben, ist es zudem erforderlich, eine detaillierte Begründung des Antrags sowie eindeutige Beweise, dass das Wohl des Kindes bedroht ist (z. B. Fotos), beizulegen.

Das Familiengericht wird den Antrag gründlich prüfen und eine Entscheidung im Hinblick auf das Kindeswohl treffen.

Ein wichtiger Hinweis zum Thema Unterhalt: Der betroffene Elternteil muss auch bei Verlust der Obsorge den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt bezahlen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin wenn Sie Fragen zum Thema Obsorge haben.

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