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Rechtsanwalt für Familienrecht in Wien – Rechtsanwalt Mag. Walter Pirker

Ihr Anwalt für Scheidungsangelegenheiten mit langjähriger Erfahrung.

Unsere Familienmitglieder sind unsere stärkste Unterstützung, diejenigen, auf die wir uns  verlassen können. Leider kann es innerhalb einer Familie zu Streitigkeiten und Konflikten kommen die derart ausarten, dass ein Anwalt herangezogen werden muss. In vielen Fällen sind zudem auch Kinder involviert, das macht die ohnehin schon angespannte und emotionale Situation noch schwieriger.

Eine Beratung durch einen Spezialisten für Familienrecht ist aufgrund des komplexen juristischen Sachverhalts unerlässlich. Sollte eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite scheitern, sind Sie bei mir bezüglich Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht in professionellen Händen.

Was gehört zum Familienrecht?

Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts, welches die Beziehungen zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern, Verwandten und Familienmitgliedern regelt. Dazu gehören die Rechtswirkungen der Eheschließung, Scheidung und die rechtlichen Folgen wie insbesondere Unterhaltszahlungen und die Obsorge für die gemeinsamen Kinder.

Die wichtigsten Bereiche des Familienrechts

Als Rechtsanwalt im Bereich Familien- und Scheidungsrecht biete ich Ihnen Unterstützung für folgende Themen an:

Scheidung

Im Fall einer Scheidung in Österreich ist anwaltliche Hilfe ratsam. Ein Anwalt unterstützt Sie Ihre Rechte zu verstehen und zu schützen, insbesondere in Bezug auf Unterhaltszahlungen, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder und die Aufteilung des Vermögens bei Scheidungsvereinbarungen. Die Klärung komplexer rechtlicher Fragen ist unerlässlich um eine faire und reibungslose Trennung zu ermöglichen.

Wenn Sie eine Scheidung in Betracht ziehen berate ich Sie gerne.

Obsorge

Wenn Eheleute gemeinsame Kinder haben, ist das Sorgerecht ein wichtiger Aspekt, der bei der Scheidung beachtet werden muss. Die elterliche Fürsorgepflicht beinhaltet die Verantwortung für das Kind sowohl in Bezug auf die Person als auch auf das Vermögen des Kindes. Verheiratete Eltern erhalten die gemeinsame Obsorge, unverheiratete Eltern müssen die gemeinsame Obsorge beantragen; falls dieser Antrag jedoch nicht gestellt wird, hat die Mutter automatisch die alleinige Obsorge.

Für sämtliche Bereiche des Familienrechts stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch.

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